Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Kundenkarten-Variante Öko-Traktor

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Kundenkarten-Variante Öko-Traktor

§ 1 Allgemeines

Der Öko-Traktor ist ein Preissystem für Privathaushalte via Kundenkarte zum vergünstigten Bezug des Sortimentes der Biomare GmbH. Grundprinzip ist eine signifikante Rabattierung der allgemein gültigen Ladenverkaufspreise, im Gegenzug zahlt der Inhaber der Kundenkarte einen monatlichen Grundbeitrag.

§ 2 Teilnahme am Öko-Traktor

  1. Für die Teilnahme am Öko-Traktor ist die Erhebung und Speicherung einiger persönlicher Daten technisch zwingend erforderlich. Wir verweisen hierzu auf unsere Datenschutzerklärung.
  2. Die Teilnahme ist für natürliche Personen ab dem 18. Lebensjahr möglich, für Institutionen, Vereine und Firmen gelten separate Bedingungen.
  3. Interessenten stellen einen Antrag über das dafür vorgesehene Formular auf der Website. Dieser wird durch die Geschäftsführung genehmigt. Eine Ablehnung aus einem wichtigen Grunde steht der Geschäftsführung frei.
  4. Ein angenommener Antrag begründet ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis zwischen der Biomare GmbH und dem Antragsteller.

§ 3 Monatsbeitrag, Preise und Rabatte

  1. Die jeweils gültigen Artikel-Preise für Inhaber des Öko-Traktor sind in der Preisauszeichnung in den Ladengeschäften als Öko-Traktor-Preis oder mit dem Traktor-Symbol gekennzeichnet.
  2. Fehlt diese Auszeichnung, wird ein Rabatt in Höhe des jeweils gültigen, auf der Website der Biomare GmbH unter https://www.bio-mare.com/oeko-traktor_grundbeitrag-rabatt, veröffentlichten Öko-Traktor-Rabatts auf den ausgezeichneten Verkaufspreis gewährt.
  3. Die Höhe des Grundbeitrages richtet sich nach dem jeweils gültigen, auf der Website der Biomare GmbH unter https://www.bio-mare.com/oeko-traktor_grundbeitrag-rabatt, veröffentlichten Grundbeitrag.
    Einzelpersonen bezahlen monatlich 1 Grundbeitrag, zwei oder mehr Erwachsene (max. 5 Personen) bezahlen monatlich 2 Grundbeiträge.
  4. Preisreduzierte Ware für alle Kunden (Prozentualer Rabatt-Aufkleber) wird bei den meisten Artikeln, technisch bedingt jedoch nicht bei allen, additiv rabattiert.
  5. Waren mit gesetzlicher Preisbindung wie Tabakwaren, Bücher und Zeitungen/Zeitschriften sind von der Rabattierung bzw. Preisvergünstigung grundsätzlich ausgeschlossen, der Traktorpreis entspricht hier dem allgemein gültigen Preis.

§ 4 Beendigung des Vertrages über die Kundenkarten

  1. Das Dauerschuldverhältnis endet durch Tod des Kunden oder durch Kündigung von Seiten einer der Vertragsparteien. Die Kündigung seitens des Kunden muss schriftlich an die Geschäftsanschrift der Biomare GmbH unter Wahrung einer Frist von 10 Werktagen zum Monatsende erfolgen, die Kündigung durch die Biomare GmbH erfolgt mit derselben Frist in Textform an den Kunden oder bei Einstellung des Programms Öko-Traktor für alle teilnehmenden Personen durch öffentlichen Aushang in den Geschäftsräumen.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Ist die Zustellung der Kündigung an den Kunden wegen Adresswechsel an einen unbekannten Ort nicht möglich, so ist die Kündigung gleichwohl gültig, die Unzustellbarkeit gilt durch den Vermerk des Postdienstleisters als nachgewiesen.

§ 5 Kundenkarte

  1. Der Teilnehmer des Öko-Traktor erhält von der Biomare GmbH eine Kundenkarte. Diese ist personalisiert und nicht übertragbar. Sie muss bei Beendigung des Vertrages zurückgegeben werden. Ist bereits eine Kundenkarte vorhanden so wird diese weiter genutzt, die Kundennummer wird intern auf das Öko-Traktor-System umgestellt.
  2. Bei Verlust der Kundenkarte erhebt die Biomare GmbH eine Gebühr von 5,00€ für die Ausstellung und Zusendung einer Ersatzkarte, die verlorene Karte wird gesperrt.
  3. Die Nutzung der Vorteile des Öko-Traktor-Programms ist an die Vorlage der Kundenkarte an der Kasse gebunden. Das Verkaufspersonal ist berechtigt, zusätzlich zur Kundenkarte die Vorlage eines Ausweisdokumentes zu verlangen, um die Einhaltung der Regel der Nichtübertragbarkeit zu prüfen.
  4. Die Nutzung der Kundenkarte ist auf den Bedarf des eigenen Haushaltes beschränkt. Geschenke und Mitbringsel für Dritte gelten als Bedarf des eigenen Haushaltes.
  5. Bei Zahlungsverzug über einen Zeitraum von 30 Tagen hinaus oder Missbrauch der Kundenkarte (unberechtigte Übertragung an Dritte) erfolgt eine Sperrung der Kundenkarte durch die Biomare GmbH.

§ 6 Verpflichtungen seitens des Unternehmens

Über die allgemeinen Vertragspflichten im Handel hinaus bestehen für die Biomare GmbH folgende Pflichten aus diesem Vertrag:

  1. Neukunden erhalten eine kostenfreie Kundenkarte, die Aufnahme und reguläre Zahlungsvorgänge sind kostenfrei.
  2. Eine verschlissene, nicht mehr lesbare Kundenkarte wird kostenfrei ersetzt.
  3. Die Biomare GmbH gestaltet die Öko-Traktor-Preise so, dass diese (im gewichteten Durchschnitt des gesamten Sortimentes) gegenüber dem Regelpreis einer prozentualen Preisminderung mindestens um den durchschnittlichen Lohnkostenanteil der Biomare-Läden entsprechen.

§ 7 Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag

Über die allgemeinen Vertragspflichten im Handel hinaus bestehen für die teilnehmenden Kunden am Öko-Traktor folgende Pflichten aus diesem Vertrag:

  1. Die Zahlung des monatlichen Grundbeitrages erfolgt nach dem jeweils aktuellen Preisblatt monatlich in der Regel im Voraus bis zum 05. des Monats, in Ausnahmefällen auch später.
  2. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates an die Biomare GmbH.
  3. Der zahlungspflichtige Kundenkarteninhaber hat die Bankgebühren eventuell erfolgter Rücklastschriften zu tragen, es sei denn, die Lastschrift war unberechtigt.
  4. Eine gescheiterte Lastschrift wird zum nächsten regulären Lastschrifttermin, erhöht um die Rücklastschriftgebühren, wiederholt. Scheitert diese erneut, erfolgt eine schriftliche Mahnung. Es wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € je Mahnung erhoben.
  5. Der Öko-Traktor-Kunde teilt der Biomare GmbH seine jeweils gültige Wohnanschrift und eine E-Mail-Adresse für eine effiziente Kommunikation in Vertragsangelegenheiten mit.
  6. Veränderungen in der Wohnanschrift, der Bankverbindung, der Mailadresse und der für die Bemessung des monatlichen Grundbeitrages relevanten Anzahl der Haushaltsmitglieder teilt der Öko-Traktor-Kunde der Biomare GmbH rechtzeitig mit. Es besteht eine Informationsbringepflicht seitens des Kunden.

§ 8 Vertragsstrafe bei grober Pflichtverletzung

Für den Fall von grob treue-widrigem Verhalten, insbesondere bei Straftaten wie Diebstahl oder Betrug wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.

Für grob vertragswidriges Verhalten, insbesondere in Bezug auf die Nichtübertragbarkeit der Kundenkarte und der Beschränkung der Preisvergünstigungen auf den eigenen Haushalt wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.

Leipzig, am 28.02.2024

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