Kundenkarte
Mit der Biomare-Kundenkarte erhalten Sie bis zu 6 % Bonus auf Ihren Einkaufswert.
Jeder Einkauf, bei dem Sie Ihre Kundenkarte vorlegen, wird registriert. Nach jedem Kalendermonat wird der Bonus berechnet und als Guthaben Ihrem Kundenkonto zugeschrieben.
Detailinfos zur Bonus-Berechnung sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Biomare-Kundenkarte mit Teilnahme am Bonusprogramm“ aufgeführt, die Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Antrag stellen, Karte nutzen und Bonus sichern
Den Antrag für eine Biomare-Kundenkarte finden Sie hier:
https://www.bio-mare.com/antrag_kundenkarte
Auf die Bearbeitung Ihres Antrags hin senden wir Ihnen die Kundenkarte per Post zu.
Nach Erhalt der Karte können Sie sofort loslegen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Biomare-Kundenkarte mit Teilnahme am Bonusprogramm
1. Teilnahme
Für die Teilnahme am Biomare-Bonusprogramm ist die Kundenkarte erforderlich. Mit der Nutzung der Biomare-Kundenkarte werden die AGB der Biomare-Kundenkarte akzeptiert.
Die Biomare-Kundenkarte kann von natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Biomare-Kundenkarte.
Beantragt werden kann die Kundenkarte nur mit dem Online-Kundenkartenantrag von Biomare.
2. Die Kundenkarte
Die Kundenkarte gilt in allen Filialen der Biomare GmbH. Mit der Nutzung Ihrer Kundenkarte nehmen Sie automatisch am Bonusprogramm teil. Außerdem können Sie zukünftig weitere in der Planung befindliche Kundenkartenangebote nutzen.
Diese Angebote können nur durch das Vorzeigen der Kundenkarte beim Einkauf wahrgenommen werden. Die Biomare-Kundenkarte bleibt Eigentum von Biomare. Sie ist nicht übertragbar und darf nur von der berechtigten Person benutzt werden.
Biomare behält sich das Recht vor, im Einzelfall die Legitimation des Kunden durch einen geeigneten Nachweis (z. B. Personalausweis) zu prüfen, um etwaigen Missbrauch vorzubeugen.
3. Bonusstaffel
Biomare gewährt für alle auf dem Kundenkonto registrierten Einkäufe (ausgenommen sind Waren mit gesetzlicher Preisbindung wie Tabakwaren, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher und Pfand) einen umsatzabhängigen Bonus.
Registriert werden die Einkäufe durch das Vorzeigen der Kundenkarte beim Bezahlen des Einkaufes in einer unserer Filialen. So können wir Ihren Umsatz Ihrer Kundennummer zuordnen. Ein Nachbuchen von Umsätzen, für die die Kundenkarte beim Kassiervorgang nicht vorgezeigt wurde, ist grundsätzlich nicht möglich und es kann kein Anspruch darauf geltend gemacht werden.
Wird Ware von Ihnen zurückgegeben, verringert sich Ihr bonuswirksamer Umsatz um den Wert der zurückgegebenen Ware.
Der umsatzabhängige Bonus richtet sich nach der jeweils gültigen, auf der Website der Biomare GmbH unter https://www.bio-mare.com/kundenkarte-bonustabelle veröffentlichten Bonustabelle.
Der Bonus wird für jeden Kalendermonat aus den registrierten Einkäufen berechnet. Die Bonussumme wird jeweils in der ersten Woche des Folgemonats auf Ihr Kundenkonto aufgebucht. Mit diesem Guthaben können Einkäufe bei Biomare getätigt werden, eine Auszahlung in bar ist ausgeschlossen. Jedes Guthaben hat eine Gültigkeit von 12 Monaten, danach verfällt es ersatzlos (Fristbeginn ist das Datum der Aufbuchung).
Einwände gegen den Stand des Guthabens müssen innerhalb von drei Monaten nach der letzten Aufbuchung in Textform geltend gemacht werden. Sonst gilt der Guthabenstand als anerkannt. Mit Ihrer Kundenkarte können Sie sich an jeder Kasse der Biomare-Filialen über Ihren aktuellen Guthabenstand informieren.
4. Datenschutz
Die Beantragung der Biomare-Kundenkarte verlangt die Erfassung der Stammdaten des Kunden (Name, Vorname, Anschrift). Diese werden zum Erstellen des Kundenkontos genutzt. Änderungen des Namens oder der Anschrift sind der Biomare GmbH in Textform anzuzeigen.
Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
5. Verlust der Kundenkarte
Der Verlust der Kundenkarte muss unverzüglich bei Biomare angezeigt werden. Die Anzeigepflicht gilt auch bei Diebstahl oder Verdacht auf missbräuchliche Verwendung.
6. Kündigung und Beendigung der Kundenkartenangebote
Sowohl der Karteninhaber als auch Biomare haben das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit in Textform zu kündigen. Die Kündigungsfrist beläuft sich immer bis zum Ende des laufenden Quartals. Über die Aufhebung und Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch die Biomare GmbH eine Bestätigung in Textform.
Der Inhaber der Biomare-Kundenkarte ist dazu verpflichtet die Kundenkarte bei Beendigung das Vertragsverhältnisses in einer Filiale oder in der Verwaltung von Biomare abzugeben bzw. zu vernichten.
Bonusansprüche aus dem letzten Quartal vor Vertragsende werden in Form eines Warengutscheins ausgeglichen.